Die Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (14. CoBeLVO) vom 14. Dezember 2020 gilt vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021. Darin sind weitreichende neue Corona-Schutzmaßnahmen festgelegt, die auch die Familieninstitutionen betreffen.
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