Außerdem unterstützt das Land Rheinland-Pfalz einkommensabhängig Urlaube von Familien in Familienferienstätten oder anderer für die Familienerholung geeigneter Einrichtungen gemeinnütziger Träger in Rheinland-Pfalz, anderen Bundesländern und im benachbarten europäischen Ausland sowie in familiengeeigneten Jugendherbergen oder auf familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen innerhalb Rheinland-Pfalz. Einen Überblick über die Landesförderung finden Sie im <link https: ratgeberfamilie.rlp.de fileadmin mffjiv familie flyer_familienerholung.pdf external-link-new-window>Faltblatt "Familienerholung".
Vielleicht gibt es in Ihrer Einrichtung ja noch die ein oder andere Familie, der man hiermit etwas Erholung und eine kleine Auszeit vom anstrengenden Alltag ermöglichen könnte.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Weiß, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt –, Reiterstraße 16, 67829 Landau, Telefon 06341 26-267, Fax 06341 26-48267, poststelle-ld(at)lsjv.rlp.de. Hier erhalten Sie weitergehende Informationen zu beiden Unterstützungsmöglichkeiten. Die entsprechenden Antragsformulare sind ebenfalls dort erhältlich.
Das Informationsschreiben des Familienministeriums finden Sie <link file:586 download datei>hier.