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Teilhabemöglichkeiten von Familieninstitutionen am Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ des BMFSFJ

Im Juli starten weitere konkrete Umsetzungsschritte des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona". Ziel des Programms ist es, junge Menschen auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten. Hierfür stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

  • Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: In zahlreichen Vereinen, Initiativen und anderen ehrenamtlichen Strukturen engagieren sich freiwillig Menschen, um Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen. Durch gezielte finanzielle Unterstützung möchte die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt als bundesweit tätige Anlaufstelle zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts in diesem Bereich Kinder, Jugendliche und Familien stärken. Der Stiftung stehen dafür zusätzlich 30 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung. Die Mittel sollen bis Ende 2022 an gemeinnützige, vorrangig ehrenamtlich getragene, Organisationen ausgereicht werden. Ab dem 15. Juli 2021 können die Anträge online bei der Stiftung unter folgenden Link eingereicht werden: www.d-s-e-e.de/foerderung/zukunftsmut.
  • Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser. Miteinander – Füreinander: Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus wurde um 10 Millionen Euro aufgestockt, um gezielt Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu fördern, die dazu beitragen, durch die Pandemie entstandene Entwicklungsrückstände aufzuholen und soziale Kompetenzen zu stärken. Im Jahr 2021 können die Mehrgenerationenhäuser zum Auf- und Ausbau entsprechender Angebote auf Antrag jeweils bis zu 15.000 Euro und im Jahr 2022 jeweils bis zu 20.000 Euro für Sach- und Personalkosten erhalten. Ab heute läuft das Antragsverfahren für 2021, an dem alle der rund 530 Mehrgenerationenhäuser bundesweit noch bis zum 15. September 2021 teilnehmen können. Zur Umsetzung dieser außerschulischen Maßnahmen – durch Hauptamtliche und mithilfe freiwillig Engagierter der Mehrgenerationenhäuser sowie gemeinsam mit Kooperationspartnern vor Ort – erhalten die Mehrgenerationenhäuser neben zusätzlichen Fördermitteln auch eine fachliche Unterstützung und Beratung bei der Konzeptentwicklung und bei der Umsetzung ihrer Angebote. 
  • Programm „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“: Das Programm „Corona Auszeit für Familien – Familienferienzeiten“ ermöglicht belasteten Familien einen Urlaubsaufenthalt zu stark vergünstigten Konditionen zu buchen. Ab September wird es eine Liste der Unterkünfte geben, die an dem Programm teilnehmen. Familien können dann direkt mit diesen Häusern Kontakt aufnehmen und ihren Aufenthalt im Jahr 2021 oder 2022 buchen. Noch im Juli startet zunächst die Antragsfrist für die Einrichtungen, die bei dem Programm mitmachen wollen.
  • Frühe Hilfen intensivieren: Über das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" werden die Angebote der Frühen Hilfen ausgebaut. Antragsberechtigt für die zusätzlichen Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen sind seit dem 1. Juli 2021 die Bundesländer. Für die Antragstellung und Förderung sind in Rheinland-Pfalz die örtlichen Jugendämter zuständig. Interessierte Einrichtungen können sich dort informieren.

Die Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums mit Informationen zu weiteren Maßnahmen finden Sie hier.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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