Förderung der rheinland-pfälzischen Familieninstitutionen
Förderung der Häuser der Familie 2021
Das Ministerium für Familien, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz schreibt das Förderprogramm für die rheinland-pfälzischen Häuser der Familie aus dem Jahr 2019 auch in 2021 fort. Die Häuser der Familie können zu den beiden Themenbereichen „Prävention von Armutsfolgen für Familien“ und „Zeit für Familien“ bis zum 31. Mai 2021 Projektanträge stellen. Das Team der Servicestelle „Netzwerk Familie stärken“ steht den Häusern der Familie bei der Antragsstellung beratend zur Seite. Für Rückfragen zum Förderprogramm steht Ihnen auch Frau Cobos Pérez (ehem. Graf) (Tel.: 06131-164490, E-Mail: vanessa.CobosPerez@mffjiv.rlp.de) gerne zur Verfügung.
- Zu den Fördergrundsätzen
- Zum Antragsformular
- Zum Formular für den Verwendungsnachweis
- Zu den konzeptionellen Grundlagen der Häuser der Familie
Förderung der Häuser der Familie und der Familienbildungsstätten 2021
Seit dem 1. Januar 2019 weitet das Ministerium für Familien, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz das Landesprogramm "Netzwerk Familienbildung" auf die Häuser der Familie aus. Familienbildungsstätten und Häuser der Familie können ab sofort bis zu 16.000 Euro für den Aufbau und die Betreuung von regionalen Netzwerken beantragen. Davon sind 1.000 Euro für die Beschaffung digitaler Ausstattungen oder die Modernisierung bereits vorhandener Ausstattung zu verwenden. Das Team der Servicestelle „Netzwerk Familie stärken“ steht den Häusern der Familie bei der Antragsstellung beratend zur Seite. Für Rückfragen zum Förderprogramm steht Ihnen auch Frau Cobos Pérez (ehem. Graf) (Tel.: 06131-164490, E-Mail: vanessa.CobosPerez@mffjiv.rlp.de) gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.
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- Zum Antragsformular
- Zum Formular für den Verwendungsnachweis
- Zur Vorlage für eine Kooperationsvereinbarung zwischen Häusern der Familie und Familienbildungsstätten
Förderung der Familienzentren 2021
Familienzentren können beim Ministerium für Familien, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz einen Landeszuschuss zu den Sach- und Betriebskosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro beantragen. Ansprechpartnerin ist Frau Cobos Pérez (ehem. Graf) (Tel.: 06131-164490, E-Mail: vanessa.CobosPerez@mffjiv.rlp.de).
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- Zum Antragsformular
- Zu den konzeptionellen Grundlagen der Familienzentren
Außerdem können Familienzentren für das Jahr 2021 bis zu 1.000 Euro Zusatzmittel für die Anschaffung von digitaler Ausstattung zur Unterstützung von kontaktlosen Beratungs-, Schulungs- und Begegnungsangeboten in der Corona-Krise beantragen. Antragsfrist ist der 26. Februar 2021. Ansprechpartnerin für die Zusatzmittel ist Frau Hochstein (06131-162369, karina.hochstein@mffjiv.rlp.de).
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Förderprogramm "Familienbildung im Netzwerk"
- Informationen und Förderkriterien finden Sie hier.