Familienunterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie
AKTUELLES (Stand: November 2022):
Die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (34. CoBeLVO) ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 07. April 2023.
Die 34. CoBeLVO beruht auf dem durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16. September 2022 neu gefassten § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Durch § 28b Abs. 1 IfSG gelten einige Schutzmaßnahmen nun bundesweit. Mit der 34. CoBeLVO (im Zusammenspiel mit den bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen) werden im Wesentlichen die Schutzmaßnahmen fortgeführt, die bereits nach der 33. CoBeLVO galten. Die Schutzmaßnahmen dienen der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der sonstigen Kritischen Infrastruktur.
Die Regelungen der 34. CoBeLVO und des § 28b Abs. 1 IfSG beinhalten die Beibehaltung der Maskenpflicht und Testpflicht als zentrale Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in ausgewählten Bereichen, in denen sich besonders vulnerable Personen aufhalten (z.B. Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen) oder typischerweise eine Vielzahl an Personen auf engstem Raum zusammentreffen (z.B. öffentlicher Personennah- oder -fernverkehr).
Aktuelle Informationen finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/. Für Rückfragen steht Ihnen auch Frau Schmidt (Tel. 06131/16-5678) zur Verfügung.