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Hilfen für Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieb

Träger der Kinder- und Jugendhilfe, deren Angebot auch eine Beherbergung umfasst, z. B. Familienferienstätten, sind von der Corona-Pandemie besonders bestroffen. Da sich ihre Angebote überwiegend an Gruppen richten, werden sie auch besonders lange unter den erforderlichen Einschränkungen leiden. Das Jugend- und Familienministerium sowie das Finanzministerium Rheinland-Pfalz haben deshalb ein Hilfsprogramm aufgelegt. Konkret können die Träger einen Zuschuss erhalten, der ihre unabweisbaren Ausgaben in der Zeit von April bis Juni zur Absicherung der Einrichtung und der Verhinderung ihrer Insolvenz abdeckt. Das Volumen der Landeshilfen umfasst insgesamt neun Millionen Euro.

Die gesamte Pressemitteilung des Ministerium für Familie Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz vom 08.05.2020 finden Sie hier. Mehr Informationen zur Antragstellung sowie die Förderrichtlinien finden Sie hier.

 

(Stand: 18.05.2020)

 

Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Abteilung 2 /Referat 24/
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
E-Mail: corona.kjh.beherbergung(at)add.rlp.de

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