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Schutzschild für gemeinnützige Vereine und Organistationen

Die Landesregierung unterstützt mit einem neuen Hilfsprogramm gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Corona-Pandemie in Existenznot geraten sind. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Zuschüsse können für Ausgaben wie Miet- und Pachtkosten, Nebenkosten wie Wasser-, Strom- und Gasrechnungen, notwendige und unabwendbare Instandhaltungsarbeiten, Kosten für Projekte und Veranstaltungen, die pandemiebedingt abgesagt werden mussten, sowie für laufende Verpflichtungen aus Krediten und Darlehen beantragt werden, sofern alle eigenen Rücklagen und Ansparungen aufgebraucht sind. Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen konnten bzw. ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist.

Nähere Informationen finden Sie hier. Die Modalitäten und Antragsformulare finden Sie hier.  

 

(Stand: 15.05.2020)

 

Ansprechpartner

Bei Fragen zur Abwicklung und Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeitenden der ADD über folgende E-Mailadresse zur Verfügung: corona-vereinshilfe[at]add.rlp.de.

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