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Wiedereröffnung der Familieninstitutionen

Nach der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung können ab 13. Mai alle, die Bildungsangebote haben und/oder Cafés/Restaurants betreiben, unter strengen Hygienemaßnahmen ihre Arbeit vor Ort wieder aufnehmen. Sie als Familieninstitutionen können folglich Angebote wieder in Ihren Einrichtungen durchführen und diese schrittweise öffnen. Voraussetzung ist die Einhaltung der geforderten Hygienemaßnahme. Jede Familieninstitution hat individuelle Rahmenbedingungen und muss daher vor Ort abwägen, welche Angebote als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden können und an welcher Stelle vorerst weiter auf digitale Angebote gesetzt werden muss. Um Ihnen die Erarbeitung Ihres individuellen Hygieneplans zu erleichtern, hat die rheinland-pfälzische LAG der Mehrgenerationenhäuser eine Orientierungshilfe erarbeitet, die sie allen Familieninstitutionen zur Verfügung stellt. Außerdem können Sie sich bei der Erarbeitung Ihres Hygieneplans an der Handreichung für Hygieneregeln für Restaurants sowie am Hygieneplan und den Empfehlungen für Kitas und Schulen orientieren. Das Familienerholungswerk der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. hat ebenfalls ein eigenes Corona-Hygienekonzept für seine Familienferienstätten entwickelt, das es beispielhaft zur Verfügung stellt.

Alle Handreichungen finden Sie im Info-Kasten. Außerdem haben wir dort unter "Hilfreiche Tools und Werkzeuge" Vorlagen für Schilder und Plakate zu Hygienemaßnahmen für Sie zusammengestellt, die Sie ausdrucken und in Ihrer Einrichtung aufhängen können.

Wenn Sie Fragen rund um die Wiedereröffnung Ihrer Einrichtung haben, wenden Sie sich gerne an servicestelle[at]ism-mz.de. Wir werden Ihre Fragen bestmöglich beantworten oder an gegebene Stelle weiterleiten.

 

 

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