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"Familienbildung im Netzwerk"

Das Förderprogramm „Familienbildung im Netzwerk“ adressiert die öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendämter) in Rheinland-Pfalz, die hier antragsberechtigt sind. Zentrales Anliegen des Programms ist es

  • die Planungs- und Steuerungsfunktion der Kommune im Hinblick auf die Familienbildung vor Ort (gem. §§ 79 und 80 SGB VIII) zu stärken und
  • die vielfältigen bereits laufenden Aktivitäten im Bereich der Familienbildung zu bündeln und bekannt zu machen.

Um diese Ziele zu erreichen, strebt „Familienbildung im Netzwerk“ eine systematische und strukturierte Bedarfsermittlung an. Die Angebotsentwicklung soll darauf bezogen und mit den im kommunalen Raum tätigen Akteur*innen der Familienbildung abgestimmt werden. Die Jugendämter entwickeln ein Gesamtkonzept Familienbildung und Frühe Hilfen und koordinieren das Familienbildungsnetzwerk in der Kommune unter Einbindung der (Netzwerke der) Familieninstitutionen. Mit Familienbildung im Netzwerk können die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zugleich Strukturen aufbauen, mit denen sie der mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in § 16 SGB VIII unterstrichenen Pflicht zur Unterstützung der Entwicklung vernetzter, kooperativer, niedrigschwelliger, partizipativer und sozialraumorientierter Angebotsstrukturen vor Ort nachkommen können.

Für die Koordination von „Familienbildung im Netzwerk“ können die Jugendämter eine jährliche Landesförderung in Höhe von 15.000 € beantragen.

Auf dieser Seite finden Sie

  • die Ansprechperson für „Familienbildung im Netzwerk“ beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV)
  • den Link zu Formularen für die Antragstellung und den Verwendungsnachweis sowie die Fördergrundsätze auf der Homepage des LSJV
  • Materialien zum Programm
  • Praxisbeispiele zur Umsetzung des Programms

Ansprechperson

Yvonne Unkrig
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
Tel.: 06131 967-525
E-Mail: unkrig.yvonne(at)lsjv.rlp.de

Förderung

Formulare für die Antragstellung und den Verwendungsnachweis sowie die Fördergrundsätze finden Sie auf der Homepage des Landesjugendamtes unter der Rubrik "Familienbildung".

Praxisbeispiele

Hier finden Sie Beispiele, wie die Kommunen das Programm konkret umsetzen.

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