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Anerkennung als "Haus der Familie"

Anerkennung als "Haus der Familie"

Einrichtungen der Familienbildung in Rheinland-Pfalz haben die Möglichkeit, eine Anerkennung als "Haus der Familie" nach dem gleichnamigen Landesprogramm zu beantragen. Inhaltliche und organisatorische Hinweise zur Antragstellung finden Sie in den Fördervoraussetzungen.

Mit der Anerkennung können Fördermittel zur Anschubfinanzierung des Hauses der Familie in Höhe von bis zu 10.000 Euro für ein Jahr beantragt werden. Mittel zur Anschubfinanzierung können insgesamt bis zu drei Mal beantragt werden; nach Ablauf des Jahres ist jeweils eine Neubeantragung der Mittel erforderlich. Wenn sich die Einrichtung als Haus der Familie etabliert hat, kann anstelle der Anschubfinanzierung eine Antragstellung für die Förderprogramme "Häuser der Familie" sowie "Netzwerk Familienbildung" vorgenommen werden (Informationen zu den beiden Förderprogrammen finden Sie hier).

Das Team der Servicestelle „Netzwerk Familie stärken“ steht den interessierten Einrichtungen bei der Antragsstellung beratend zur Seite. Seitens des Fachreferats steht Ihnen auch Frau Kröhl (Tel.: 06131-162369) gerne zur Verfügung.

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